Abfall: Hausmüll entsorgen
Leistungsbeschreibung
Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde BrachttalGebührenmaßstab ist das jedem Anschlusspflichtigen nach der Abfallsatzung zur Verfügung zu stellende bzw. zur Verfügung gestellte Gefäßvolumen für Restmüll. Für die Papiertonne oder für sonstige zur Entsorgung verwertbarer Abfälle zur Verfügung gestellte Gefäße und die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese Kosten sind vielmehr mit der nachstehenden Entsorgungsgebühr abgegolten:
Restmülltonne
- 120-Liter-Tonne 20,12 Euro/Monat
- 240-Liter-Tonne 40,23 Euro/Monat
- 1,1 m³ –Container 184,39 Euro/Monat
Die Gebühr ermäßigt sich
- bei 1-Personenhaushalten von 20,12 Euro um 6,04 Euro auf 14,08 Euro und
- bei 2-Personenhaushalten von 20,12 Euro um 3,02 Euro auf 17,10 Euro
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Brachttal§ 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz
§ 1 Abs. 1, 2 und 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
Abfallsatzung der Gemeinde Brachttal