Sühnekreuze in Brachttal
Mittelalterlichen Gerichte kümmerten sich nur bedingt um Totschlagsdelikte, weil diese als Privatangelegenheit aufgefasst wurden. Die Kirche nahm sich dieser Dinge um so intensiver an. Anstelle der althergebrachten Blutrache trat der Sühnevertrag. Die Kirche verlangte, dass als Sühnezeichen steinerne Kreuze an viel begangenen Straßen und Kreuzungen aufgestellt werden sollten. Man glaubte, dass das Seelenheil der Verstorbenen, die kein Sterbesakrament erhalten hatten, gerettet werden könne, indem die am Steinkreuz Vorübergehenden eine Fürbitte für den Toten sprächen.