Steinkreuze

Sühnekreuze in Brachttal 

Mittelalterlichen Gerichte kümmerten sich nur bedingt um Totschlagsdelikte, weil diese als Privatangelegenheit aufgefasst wurden. Die Kirche nahm sich dieser Dinge um so intensiver an. Anstelle der althergebrachten Blutrache trat der Sühnevertrag. Die Kirche verlangte, dass als Sühnezeichen steinerne Kreuze an viel begangenen Straßen und Kreuzungen aufgestellt werden sollten. Man glaubte, dass das Seelenheil der Verstorbenen, die kein Sterbesakrament erhalten hatten, gerettet werden könne, indem die am Steinkreuz Vorübergehenden eine Fürbitte für den Toten sprächen. 

Hellstein, Udenhainer Landstraße  

Im Mittelalter (13. bis Anfang 16. Jh.) müssen in unserer Gegend wesentlich mehr Steinkreuze gestanden haben. Auch in Hellstein gab es ein drittes Steinkreuz, das wie die meisten anderen bei Straßenbauarbeiten Ende der 1950er Jahre verloren gegangen ist.

Die Vorderseite des großen Kreuzes zeigt in Schwert, das durch Witterungseinflüsse mittlerweile kaum noch zu erkennen ist.





Udenhain, Straße nach Sotzbach

„Schneiderkreuz“
Auf dem Kreuz ist eine Schere zu erkennen, das Berufszeichen der Schneider, was darauf hindeutet, dass hier jemand aus der Zunft ums Leben gekommen ist. Die Sage erzählt, dass zwei Schneider in Streit geraten waren und sich gegenseitig umgebracht haben sollen.

Die Steinkreuze sind eingetragene Kulturdenkmäler des Landes Hessen.