Das Schiedsamt
Schlichten ist besser als richten!
Unsere Richter haben eine schwere und verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen. Die Gerichte sind heute mit vielen Verfahren von teilweise weitreichender Bedeutung befasst. Doch gilt gerade für die kleinen Fälle: „Vertragen ist besser als Klagen!“
Die Hessische Landesregierung will die Einrichtung des Schiedsmannes in Übereinstimmung mit Richter und Rechtsanwälten weiter verbessern. Wenden Sie sich bei Streitigkeiten des täglichen Lebens vertrauensvoll an Ihren Schiedsmann oder Ihre Schiedsfrau!
Gerichte sind wichtig - aber nicht immer notwendig!
Leider nehmen immer mehr Bürger die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen in Anspruch. Dabei wird in einem langwierigen Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen kostspielig durch alle Instanzen gestritten. Ein solches Verfahren ist dem durchschnittlichen Zivilrechtsfall angemessen.
Warum teuer, wenn es auch billiger geht?
Ein „erstrittenes Urteil“ führt nicht immer zum Erfolg. Es fördert auch nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Nachbarn. Gewiss vergeudet es aber Volksvermögen durch übermäßige Belastung unserer hochqualifizierten Gerichte.
Der Schiedsmann für die „kleinen“ Strafsachen
Bei vielen kleinen Straftaten muss der „Verletzte“ erst einmal zum Schiedsmann, ehe er Privatklage vor dem Strafgericht gegen den „Beschuldigten“ erheben kann. Solche Güteverhandlungen finden z.B. statt bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Schon nach wenigen Tagen werden die Betroffenen zur Verhandlung geladen.
... und für die Streitigkeiten des täglichen Lebens
Der Schiedsmann kann auch freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Bei Geldforderungen gegen den Kaufmann an der Ecke oder gegen den Handwerker in der Nachbarschaft empfiehlt sich dieses ebenso, wie bei der Auseinandersetzung um den Baum auf der Grenze oder die Einhaltung der Hausgenossen.
Wo er wohnt?
Herr
Hartmut Schoof
Sandwerkstraße 20a
63636 Brachttal
Sprechstunden finden im Rathaus statt. Diese werden öffentlich bekannt gegeben oder können im Bürgerservicebüro der Gemeinde Brachttal (Tel. 0 60 53 / 61 21-0) erfragt werden. Zur Terminvereinbarung erreichen Sie unseren Schiedsmann unter 0170-2343501 (ggf. hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mailbox).